Werden Sie gesund und bleiben Sie's

Kosten

Die Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.

Eine (Teil-)Übernahme der Behandlungskosten erfolgt von Privatversicherungen (PKV) und privaten Zusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen.
Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die sog. Beihilfen (Beamte / Post) üblich.

In der Regel erfolgt eine Behandlungskostenerstellung im Rahmen der Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

Das GebüH stellt dabei keine Gebührenfestlegung dar, sondern ist ein Verzeichnis des durchschnittlich üblichen Vergütungsrahmens der in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktiker, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
 
Bitte sprechen Sie mich persönlich an, falls Sie Fragen zu meinen Leistungen und Behandlungskosten haben.